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Aufklärungskampagne zur elektronischen Patientenakte (ePA) 

 

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt bestimmt!

….aber in welcher Form?

Und was heißt das für die Niedergelassenen und die Arzt-Patient-Beziehung?

 

Bericht zum momentanen Stand der Dinge

von Rosemarie Wagner

 

Mittlerweile gibt es Gerüchte, dass aufgrund der wohl doch erheblichen technischen Schwierigkeiten die Einführung der ePA „auf den Sankt Nimmerleinstag“ verschoben werden könnte (Spiegel Wirtschaft vom 20.11.2024).

„Trotz aller Bemühungen auf allen Seiten besteht derzeit ein zeitlicher Verzug in der Entwicklungs-Roadmap“ – so wird ein Schreiben von Susanne Ozegowski, Leiterin der Abt.5, Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium  an den Bundesverband Gesundheits- IT zitiert.

Ein Sprecher von BGM Karl Lauterbach widerspricht: der Zeitplan für die ePA stehe unverändert.

Am 20.11. habe Frau Ozegowski korrigiert, die ePA starte zunächst wie geplant am 15. Januar in den Modellregionen.

Daniel Leisegang schreibt am 21.11.24 auf Netzpolitik.org:

„Elektronische Patientenakte geht mit weniger Funktionen an den Start. Das Bundesgesundheitsministerium widerspricht Medienberichten, wonach sich der Rollout der ´elektronischen Patientenakte für alle` verzögere. Allerdings geht die Akte voraussichtlich mit weniger Funktionen als geplant an den Start.“

Dies ist nur ein kleines Beispiel für die Konfusion, die in Bezug auf die ePA besteht.

 

Von der einen Seite (neben dem Bundesgesundheitsministerium v.a. die GKV = Gesetzliches Krankenkassen-Vereinigung, aber auch die KBV und natürlich die Gematik - die Betreibergesellschaft der digitalen Infrastruktur) wird hervorgehoben, dass das ärztliche Arbeiten verbessert würde, dass die Patient*innen einen besseren Überblick über ihre Daten hätten und der Arzt- Patient- Kontakt sich dadurch verbessern würde.

Auf einer Veranstaltung des Chaos Computer Clubs im Mai 2024 zitiert der Allgemeinmediziner Stefan Streit den zu dieser Zeit Interims-Geschäftsführer der Gematik Florian Hartge: „Die ePA für alle darf den Ärzten keine Mehrarbeit machen.“

Seit September ist Florian Fuhrmann Geschäftsführer der Gematik.

Im ÄND (Ärztenachrichtendienst) gab es am 20.11.24 ein ausführliches Interview mit ihm zur ePA. Er sagt: „Der Zeitplan war und ist ambitioniert […] Natürlich gibt es bei einem Projekt dieser Größenordnung in dieser Phase immer noch Herausforderungen. Es wird auch auf den letzten Metern immer wieder Bereiche geben, in denen nachgebessert werden muss.“

Auch auf dem Gesundheitsforum der AOK am 18.09. in Frankfurt war der Tenor: „Wir starten und bessern dann nach“.

Von der GKV gibt es eine 43- seitige „Finale Fassung“ der „ePA für Alle- Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V“ (Stand: 03.06.2024).

Darin wird beschrieben, was die ePA ist, welchen Nutzen sie hat, was wie gespeichert werden kann und wie eine selbständige Nutzung mit der ePA-App funktioniert sowie die Nutzung durch Leistungserbringende. Unter Punkt 10 werden die Möglichkeiten des Widerspruchs erörtert, Punkt 11 ist dem Datenschutz und der Datensicherheit gewidmet und unter Punkt 12 wird über die Nutzung der Daten zu gemeinwohlorientierten Zwecken informiert.

Die Frage: „Was ist die ePA?“ wird folgendermaßen beantwortet: „Die ePA ist Ihr persönlicher, sicherer Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Mithilfe der ePA können Sie und berechtigte Personenkreise, wie z.B. die Sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte, persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital verwalten.“

 

Die Gematik hat beim Fraunhofer - Institut für Sichere Informationstechnologie ein Gutachten angefordert, das die Sicherheitsanforderungen der ePA prüfen soll. Der Bericht umfasst 92 Seiten und beschreibt insgesamt 21 potentielle Schwachstellen im ePA-Konzept der Gematik, von denen 4 als hoch, sechs als mittel und elf als gering eingestuft wurden (siehe auch kurze Zusammenfassung im ÄND vom 14.10.2024):

Das Gutachten warnt vor allem vor Datenverlust durch unzureichend gesicherte Praxissysteme. Die Gutachter sehen es kritisch, dass es keine verpflichtenden Sicherheitsanforderungen für die Entwicklung dieser Systeme gebe. Dies könne dazu führen, dass Schwachstellen entstehen, die von Angreifern ausgenutzt werden könnten. Wörtlich heißt es im Gutachten: „Die umfangreichen Zugriffsberechtigungen der Leistungserbringer, die prinzipiell Zugriff auf Akten erhalten können, solange kein Widerspruch des Betroffenen vorliegt, stellen eine Herausforderung für das Gesamtsystem dar.“ Die Empfehlung lautet: klare Anforderungen an die Sicherheit der Primärsysteme. Die Gematik sollte sicherstellen, dass alle beteiligten Systeme den hohen Sichereitsstandards entsprechen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der ePA zu garantieren.

 

Wie lässt sich das vereinbaren mit einem: „Wir fangen schon mal an und sehen dann weiter“???

Es geht um die sensibelsten Daten, die wir haben!

 

Es gibt eine ganze Reihe von Verbänden und Zusammenschlüssen, die sich intensiv und kritisch mit der ePA auseinandersetzen (z.B. Freie Ärzteschaft, Verein Patientenrechte und Datenschutz, Deutsche Stiftung Patientenschutz, Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht, dieDatenschützer Rhein Main, Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk, Deutsche AIDS- Hilfe).

Initiiert von dem Ärztenetz Medi Baden- Württemberg unter der Moderation von Norbert Smetak (Kardiologe), auch Vorstandsvorsitzender von dem bundesweiten Dachverband von Ärztenetzen MediGeno, hat sich eine „task force ePA“ gebildet, bei der auch unsere stellvertretende Vorsitzende, Frau Rosemarie Wagner, Mitwirkende dieser Bestandsaufnahme ist. Diese Gruppe setzt sich mit den vielfältigen unterschiedlichen und teils widersprüchlichen Informationen auseinander und sortiert nach Wahrheitsgehalt und entwickelt Strategien zur umfassenden Kollegen- und Patienteninformation.

 

Die Teilnehmer*innen dieser „task force“ sind nicht grundsätzlich gegen eine weitere Digitalisierung eingestellt, sondern verweisen auf die Schwachstellen und Lücken im System, sowie auf Informationen, die unter den Tisch zu fallen drohen.

 

Es gibt folgende kritische Anmerkungen:

  1. Das „opt.- out“ – Verfahren: bereits 2018 wurde die ePA eingeführt, seit 2021 stärker beworben, allerdings mit dem „opt.- in“- Verfahren. Das heißt, dass sich die gesetzlich Versicherten aktiv um die persönliche Einstellung ihrer ePA kümmern mussten – so wie das auch bei der Organspende immer noch gehandhabt wird. Da dies nur unzureichend funktionierte, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen entschieden, zum „opt-out“- Verfahren überzugehen, damit mehr Versicherte dabei sind. Dies wird von den Krankenkassen so auch bestätigt. Damit müssen die Versicherten aktiv widersprechen, wenn sie keine ePA angelegt haben wollen.
    Von vielen Krankenkassen wird das so verkauft: „Sie brauchen nichts zu tun, die ePA wird automatisch aktiviert“. Eine seriöse Patientenaufklärung sieht anders aus. Außerdem muss man sehr aufmerksam bei dem Info- Material der GKV nachlesen, dass der Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten zu Forschungszwecken gesondert erfolgen muss.
  1. Einerseits wird damit geworben, dass in der Akte dann alle Gesundheitsdaten vollständig und griffbereit zur Verfügung stehen, andererseits damit, dass der/die Versicherte die Verfügungsgewalt über die Daten habe und Daten verschleiern bzw. löschen kann, bzw bestimmen, wer was aus der Akte einsehen darf.

    Das beinhaltet mehrere Fallstricke:
    -Unter Umständen werden Daten blockiert, die als Information für einen Behandler wichtig sein könnten. Eine patientengeführte Akte ist keine sichere Informationsquelle für die Praxis!
    -So einfach geht es mit dem Verwalten der eigenen Daten aber auch nicht, da man z.B. nicht einfach ein Medikament aus der Medikamentenliste blockieren kann. Entweder alle Medikamente bleiben auslesbar oder keine.
    -Die Daten werden von den Behandelnden (Leistungserbringern) auf einer Zeitachse eingepflegt, dann müssen sie verschlüsselt werden, beim Auslesen wieder entschlüsselt.
    -Wie Kollege Stefan Streit bei seinem Vortrag beim Chaos Computer Club (s.o.) sehr lebendig an einem konstruierten Beispiel vorgeführt hat, sind das unter Umständen sehr viele „Klicks“, was das Versprechen der Gematik, es dürfe für die Behandler keinen erhöhten Zeitaufwand bringen, ad absurdum führt.
    Auch Kollege Peter Franz (ebenfalls Allgemeinmediziner) sieht in seinem Beitrag von „Auf den Punkt“ der KV Hessen vom Oktober ´24 keine Reduktion der notwendigen Zeit am Patienten durch eine Digitalisierung dieser Art.
    -Die Daten werden ungeordnet gesammelt und es gibt kein Suchsystem. Allein ein sehr interessierter und gewiefter Versicherter kann ein Ordnungssystem einpflegen.
    -Ganz grundsätzlich wird es eine Vielzahl von Versicherten geben, die aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nicht zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage sind, sich mit diesem System auseinanderzusetzen und es dann so nutzen können, wie es von den Krankenkassen angepriesen wird.
    -Für uns Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen gibt es darüber hinaus eine Reihe von Aufklärungspflichten, die erfüllt werden müssen. Auch dies ist eindrucksvoll in dem Vortrag von Stefan Streit beschrieben.
    -Unter anderem damit erweitert sich die rechtliche Grauzone, in der sich Niedergelassene sowieso schon immer bewegen.
    -Auch für die Versicherten gibt es eine rechtliche Grauzone. Datenschützer Jan Kuhlmann von dem Verein Patientenrechte und Datenschutz sieht den Rechtsstatus der ePA problematisch: „Da sie nicht vom Arzt geführt wird, genießt sie nicht denselben gesetzlichen Schutz wie eine arztgeführte Patientenakte. Insbesondere unterliegt sie nicht dem Beschlagnahmeverbot.“
    -Die Verschlüsselung der Daten erfolgt durch „Pseudonymisierung“, das heißt, es gibt eine Kennziffer statt des Namens. Datenschützer haben bereits gezeigt, dass es nicht schwer ist, über die Daten an den Namen zu kommen. Damit ist die entsprechende Person vollständig transparent.
    -Daten sollen zu Forschungszwecken auf die Dauer von 100 Jahren gespeichert werden. Kein Mensch weiß, wie sich z.B. die Rechtslage im Laufe der nächsten Jahrzehnte ändert.
    -Auch für Kinder wird automatisch eine ePA angelegt, wenn die Eltern nicht aktiv widersprechen. Damit und mit der extrem langen Speicherzeit können Familien über Generationen kontrolliert und ggf. diskriminiert werden.
    -Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, uns durch die Daten der ePA durchzuarbeiten, um etwaig wichtige Befunde zu finden. Es ist immer noch die Anamnese, die im Vordergrund steht!
    -Diagnosen, Befunde und Symptome ändern sich, werden aber ganz sicher nicht regelmäßig überprüft (von wem auch??) und stehen unverwüstlich und irgendwann falsch in der ePA. Abgesehen davon, dass es auch Diagnosen gibt, über die man diskutieren kann. Oft werden aus abrechnungstechnischen Gründen sowohl in Praxen als auch in Krankenhäusern die schwerwiegenderen Diagnosen benutzt. Das ist keine Basis für die Forschung!
  1. Das Ende der Schweigepflicht
    Mit dem Nicht- Widerspruch gibt der Versicherte ein nicht explizit benanntes Einverständnis, dass die Daten an verschiedenen Stellen ungefiltert eingesehen werden können. Dies gehört zu den kritischsten Punkten des Fraunhofer Gutachtens: die mangelnde Rollentrennung von Mitarbeitern bei der Verwaltung von Masterkeys und fehlende Maßnahmen für einen sicheren Entwicklungsprozess der Aktensysteme. 
    Dies ist ein gravierender Einschnitt in die vertrauensvolle Arzt-Patient-Beziehung!
    Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut in München, hat ein kleines, sehr auf den Punkt gebrachtes Büchlein geschrieben: „Die elektronische Patientenakte – Das Ende der Schweigepflicht“. Dazu gibt es auch einen Mitschnitt von einer Veranstaltung im Club Voltaire in Frankfurt, in dem er dieses Buch vorstellt. Sehr sehens- bzw. lesenswert!

In Anbetracht der Fülle kritischer Aspekte erhebt sich die Frage:

Wem nutzt die ePA??

Und es kommt der Verdacht auf, dass es nicht um eine Verbesserung und/oder Vereinfachung der Arzt- Patient- Kontakte gehen könnte, da der Nutzen sehr gering erscheint.

Warum also die Eile, die ePA nun endlich auf den Weg zu bringen?

Wieso kommt es nun – nach so vielen Jahren und so vielen Milliarden, die die Entwicklung bisher gekostet hat - auf ein paar mehr Monate für eine ausgereiftere Version an?

Die Daten werden kompakt und vollständig auf Server gespeichert, die vor Hackerangriffen nicht gut genug geschützt sind. Es gibt eine lange Liste von erfolgreichen Angriffen vor allen auf Krankenhäuser auch in Deutschland.

 

Und es gibt diesen ominösen Begriff der „Gemeinwohlorientiertheit“, der nicht nur eine Datenweitergabe an Forschungsinstitute ermöglicht, sondern auch an Konzerne, die in irgendeiner Form im Gesundheitsbereich aktiv sind.

Das sind u.a. auch Google und Amazon, der Bundesverband der Deutschen Industrie und die Elektronikindustrie. Die Universitäten sind eng mit der Industrie verknüpft, da sie auf deren finanzieller Unterstützung angewiesen sind. Als Gegenleistung gibt´s Daten…

 

 

Fazit:

Aufklärung leisten müssen die Niedergelassenen sowieso.

Super: es ist Winter, Grippewelle, die Wartezimmer brechend voll und dann ein neues System, das sicher nicht so unkompliziert laufen wird, wie zugesagt (Kollege Streit frei zitiert).

Dann sollten wir die Gelegenheit nutzen, unsere Patient*innen auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen, Flyer und anderes Info- Material auslegen und vielleicht noch gemeinsam einen Infostand aufstellen?

Damit sich alle ein breites Bild machen und dann besser entscheiden können, ob sie die ePA uneingeschränkt oder in einer begrenzten Version wollen oder Widerspruch einlegen.

                                           Viel Erfolg!

 

 

Ein Beitrag der stellv. PIANO-Vorstandsvorsitzenden und Hessenmed-Vorstandsvorsitzenden Rosemarie Wagner, die für Hessenmed an der ePA Task Force bei MEDI Geno teilnimmt.

 

 

Im Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend eingeführt. MEDI Baden-Württemberg e. V. hat eine ePA-Aufklärungskampagne entwickelt, um seine Mitglieder, interessierte Praxen, die Patientinnen und Patienten sowie die Politik auf ungeklärte Fragen und Schwachstellen der ePA aufmerksam zu machen.

Hessenmed ist zusammen mit MEDI Baden-Württemberg Mitglied im Bundesverband MEDI Geno. Wir unterstützen grundsätzlich die Einführung der elektronischen Patientenakte. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität aufgrund der sehr kurzen Testphase, des Datenschutzes und der Datensicherheit.

Folgende Aspekte sehen wir zum aktuellen Zeitpunkt kritisch:

  • Gestörter Praxisablauf: Nach den Erfahrungen mit den bisherigen Digitalisierungsprojekten (Konnektoren, Telematik, eRezept) kam es in vielen Praxen häufig zu Problemen, die den Praxisablauf erheblich behindert haben.
  • Kurze Testphase: Die vorgesehene Testphase für die anstehende ePA von einem Monat betrachten wir als unrealistisch und nicht sachgerecht.
  • Beratung durch Praxen: Bei der Einführung der ePA werden die Praxen die Beratungen durchführen müssen. Diese Zeit können wir in der aktuellen Versorgungslage nicht investieren.
  • Ärztliche Schweigepflicht: Fragen des Datenschutzes sind aus unserer Sicht noch nicht ausreichend geklärt. Wir wollen keine Haftung für die Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der ePA übernehmen. Für uns Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnenund Psychotherapeuten hat die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit den Gesundheitsdaten unserer Patientinnen und Patienten oberste Priorität.
  • Datensicherheit gefährdet: Der Datenzugriff in einem intransparenten europäischen Datenraum wird sehr schwer nachvollziehbar sein. Die Politik hat vorgesehen, dass nicht nur die an der Behandlung Beteiligten, sondern auch Forschungseinrichtungen oder Firmen auf die Daten zugreifen können. Die Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten ist aus unserer Sicht damit nicht mehr gegeben.

Aufgrund dieser Bedenken haben wir erhebliche Einwände gegen die Einführung der ePA in der geplanten Form und zum jetzigen Zeitpunkt. Die Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit des Widerspruchs. MEDI möchte mit seiner Kampagne Patientinnen und Patienten aktiv auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen (Opt-out-Lösung). Der Widerspruch ist formlos bei den Krankenkassen möglich.

Unterstützen Sie unsere ePA-Aufklärungskampagne für Patienten!

Wir erarbeiten derzeit eine kritische ePA-Aufklärungskampagne für alle Praxen und ihre Patientinnen und Patienten. Unterstützen Sie unsere Kampagne! Sie wird ein Infoblatt als Aufklärung für die Patientinnen und Patienten sowie ein Praxisplakat enthalten.

HIER können Sie alle Materialien für die ePA-Aufklärungskampagne erhalten.

Eine nähere Betrachtung und weitere Informationen für Kolleginnen/Kollegen zur elektronischen Patientenakte (ePA)  

Ab 15. Januar 2025 startet in Franken und Hamburg der einmonatige Probelauf der ePA, dann soll die bundesweite Einführung beginnen. Von Euphorie bis tiefe Skepsis sind alle Befindlichkeiten in der Ärzteschaft repräsentiert (in der Öffentlichkeit halten sich die Informationen noch in Grenzen) und es gibt bisher viele Unklarheiten.

Auf der nächsten Mitgliederversammlung am 04.Dezember 2024 werden wir nochmal eine Zusammenfassung präsentieren mit Links, die zu wichtigen Quellen führen, sodass sich alle je nach Wunsch (und Zeit!) tiefer mit der Materie beschäftigen können. Eine konstruktive Diskussion über die Vor- und Nachteile und über die bestehenden Bedenken ist notwendig!

Eine wichtige Quelle ist z.B. der Abschlussbericht des GKV – Spitzenverbandes, der auf 43 Seiten eine ausführliche Information für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stellt.

Der Bericht stellt die Vorteile der ePA in den Vordergrund, vor allem, dass durch die Digitalisierung die gesundheitliche Versorgung einfacher und sicherer würde.

Außerdem betont der Bericht, dass die Patientinnen und Patienten über eine App ihrer Krankenkasse ihre Daten selbständig verwalten können.

Das Entscheidende dabei ist aber die sog. Opt-out- Regelung, die besagt, dass die Versicherten aktiv Widerspruch einlegen müssen, wenn sie die ePA grundsätzlich ablehnen. Ein Widerspruch gegen die Datenherausgabe zu „gemeinwohlorientierten Zwecken“ (Forschung) muss gesondert erfolgen.

Genau wegen dieser Regelung gibt es Kritik. Es werden viele Menschen herausfallen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht widersprechen, ohne dass sie sich bewusst für die Datensammlung auf der ePA entscheiden. Damit wird automatisch die Schweigepflicht ausgehebelt. Was das für Konsequenzen in der Arzt-Patient -Beziehung haben wird, ist noch nicht in seinen Ausmaßen absehbar.

Die Gematik hat an das Fraunhofer Instituts für sichere Informationstechnologie ein Gutachten in Auftrag gegeben. Darin sind 21 Schwachstellen im ePA- Konzept herausgearbeitet worden, davon wurden 4 als hoch, 6 als mittel und 11 als gering eingestuft.

Dazu kommt, dass viele Fragen rechtlich (noch?) nicht eindeutig geklärt sind. Damit vergrößert sich die Grauzone, in der sich die Niedergelassenen bewegen, weiter!

Die Essenz dieser Kritiken ist die Forderung nach einer Verlängerung der Probezeit. Die offenen Fragen, v.a., was den Datenschutz betrifft, können unmöglich innerhalb eines Monats erfasst und behoben werden.

Von Seiten der Politik – und das betrifft alle Parteien – ist 30 Jahre lang nicht nur die Anpassung des Gesundheitswesens an veränderte Bedingungen sträflich vernachlässigt worden, sondern viele andere Dinge auch, die uns jetzt um die Ohren fliegen (eine angemessene Schulpolitik, Bahnverkehr, rechtzeitige Restaurierung von Brücken und vieles andere).

Da kommt es nicht auf 3,4 oder 5 Monate Probezeit an, um mit wesentlichen persönlichen Daten verantwortungsvoll umzugehen und im Vorfeld die Lücken im System zu schließen!

Zum Schluss noch ein Verweis auf ein Interview in der neuen Ausgabe von „Auf den Punkt“ der KV Hessen mit dem Interview des Kollegen Peter Franz zur ePA. Da sind definitiv wichtige Aspekte auf den Punkt gebracht!

 

 


Protestaktionen:

Aufruf an jede und jeden Einzelnen! Wer unzufrieden ist mit der Gesundheitspolitik muss seinen Unmut zeigen!

 

Große Protestaktion beim 128. Deutschen Ärztetag in Mainz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die gesundheitspolitische Lage, insbesondere für uns niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bleibt weiterhin desaströs: nach zehn Jahren völlig unerwartete Budgetierung der Hausärzteschaft in BaWü, keine Entbudgetierung der Fachärzteschaft und keine Novellierung der GOÄ in Sicht, weiterhin mehr Bürokratisierung und eine nicht funktionierende Digitalisierung.

Unsere Proteste müssen jetzt weitergehen! Wir haben durch unsere massiven Aktivitäten in den vergangenen zwölf Monaten erste Ziele erreicht und vor allem eine große Sichtbarkeit für unsere Lage geschaffen. Das muss jetzt weiter forciert werden.

Deshalb fand eine große Protestaktion unter dem Motto „Versorgung bedroht – Patienten in Not“ vor der Veranstaltungshalle des 128. Deutschen Ärztetags in Mainz am Dienstag, 7. Mai 2024, 9:00 Uhr statt.

Aufgerufen hatte MEDI Baden-Württemberg e. V. und MEDI GENO Deutschland zusammen mit Hessenmed, dem Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU), dem Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI), Spitzenverband Facharztinnen und Facharzte Deutschlands e. V. (SpiFa), Hartmannbund – Verband der Arztinnen und Arzte Deutschlands e. V., Berufsverband Niedergelassener Chirurgen e. V. (BNC). Weitere Verbände kommen in den nächsten Tagen hinzu und sind willkommen.

 


 

Liebe Patientinnen und Patienten,

bereits im letzten Jahr wurde zu Protesten gegen die Gesundheitspolitik aufgerufen. PIANO unterstützt alle Mitglieder und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit Informationen und Materialien und bietet  ausführliche Informationen für Patienten. 

Doch weswegen wurde und wird auch weiterhin protestiert? 

Es sind nicht nur der Wegfall der "Neupatientenregelung" oder die gescheiterten Honorarverhandlungen. Es geht um:

  • die bürokratische Überfrachtung sämtlicher Abläufe mit zum Teil vollkommen unsinnigen Vorgaben: Ärztinnen und Ärzte sitzen nach jeder Sprechstunde mindesten ein bis zwei weitere Stunden über Papierbergen;
  • der schlecht gelaufene Versuch der notwendigen Digitalisierung in den Praxen, die man schon jetzt getrost als Rohrkrepierer bezeichnen kann;
  • die zunehmende Verdichtung der Arbeitsprozesse mit der Versorgung von immer mehr, immer älteren und komplex kranken Menschen;
  • die Probleme, gut qualifizierte Praxismitarbeiterinnen (das heißt, medizinische Fachangestellte, früher „Arzthelferinnen“) zu finden;
  • die wirtschaftliche Unsicherheit mit drohenden Regressen: Ärztinnen und Ärzte müssen Strafe zahlen, wenn sie zu viel Krankengymnastik oder zu viel teure Medikamente verordnen;
  • und natürlich die allgemein unsicheren Zeiten mit Energie- und Klimakrise, Krieg und Inflation – wobei uns dies natürlich alle betrifft.
 
Die Versorgung kann unter diesen Umständen nicht mehr lange aufrechterhalten werden - dessen müssen sich auch die Patientinnen und Patienten klar werden und ihre Ärzte vor Ort unterstützen. 
 

 

 

Neues aus Hessenmed:

Als zertifiziertes Netz ist PIANO Mitglied des hessischen Dachverbandes Hessenmed. Unsere stellvertretende VS-Vorsitzende Frau Rosemarie Wagner ist Vorstandsvorsitzende von Hessenmed und kann uns daher direkt berichten.

Frau Wagner hat auf Hessenmed-Ebene die Arbeitsgruppe "Zukunft Gesundheit" gegründet. HIer sollen fachübergreifend grundlegende Fragen zum Gesundheitswesen diskutiert werden, um daraus Forderungen an Politik und Gesellschaft zu formulieren.

Immer wieder entwickeln die Mitgliedsnetze von Hessenmed innovative Ideen für aktuelle Fragen der Gesundheitsversorgung. So wurde z. B. bei der letzten Sitzung ein Modell vorgestellt, das Quereinsteigerinnen für den Beruf der Medizinischen Fachangestellten qualifiziert. Fachkräftegewinnung einmal anders!

Ärztenetze unterstützen auch immer wieder junge Ärztinnen und Ärzte bei der Niederlassung. 

Für Fragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Frau Link zur Verfügung, die diese gerne weiterleitet. 


 

15 Jahre PIANO!

zu unserem Jubiläum wurde eine neue Broschüre für Mitglieder, Interessierte und Patientinnen und Patienten entworfen. Lesen Sie hier rein!

 

 

Netz-Zertifizierung

PIANO ist seit April 2023 für weitere fünf Jahre rezertifiziert!

 

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Im Mai 2017 hat das Ärztenetz PIANO eG als viertes Netz in Hessen die Anerkennung als förderungswürdiges Praxisnetz erhalten. Diese Zertfifizierung würdigt den hohen medizinischen Standard und eine ausgesprochen gute Kooperation der teilnehmenden Praxen im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Region Limburg-Weilburg / Verbandsgemeinde Diez.